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22. März 2026

E-Rechnung Pflicht Freiberufler: Was Sie Wissen Muessen

E-Rechnung Pflicht Freiberufler: Was Sie Wissen Muessen

Die E-Rechnung ist in Deutschland angekommen und betrifft auch Sie als Freiberufler. Seit dem 1. Januar 2025 muessen alle Unternehmen, Selbststaendigen und Freiberufler E-Rechnungen empfangen koennen. Wer im B2B-Bereich taetig ist, muss sich auf die schrittweise Einfuehrung der Sendepflicht vorbereiten. Doch was bedeutet die E-Rechnung Pflicht fuer Freiberufler konkret? Welche Fristen gelten, und welche Ausnahmen gibt es?

In diesem Artikel erklaeren wir Ihnen die wichtigsten Regelungen rund um die E-Rechnungspflicht, zeigen die Uebergangsfristen und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie sich als Freiberufler optimal vorbereiten. Mit Invoices Customers erstellen Sie schon heute professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben auf Ihrem iPhone und bleiben so bestens organisiert.

Was Ist eine E-Rechnung und Warum Wird Sie Pflicht

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine als PDF versendete Rechnung. Sie ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das dem europaeischen Standard EN 16931 entspricht. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten werden in einem maschinenlesbaren XML-Format uebermittelt und koennen automatisch von Software verarbeitet werden.

Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Wachstumschancengesetz im Maerz 2024 geschaffen. Deutschland fuehrt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich als Vorbereitung auf das geplante europaeische Echtzeit-Meldesystem (ViDA) ein, das voraussichtlich ab 2030 EU-weit gelten soll.

Wichtig zu verstehen: Eine herkoemmliche PDF-Rechnung, die Sie per E-Mail versenden, zaehlt nach der neuen Definition nicht als E-Rechnung. Nur Formate wie XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) erfuellen die Anforderungen.

Als Freiberufler muessen Sie die Pflichtangaben auf Rechnungen in Deutschland ohnehin kennen. Die E-Rechnung aendert an den inhaltlichen Pflichtangaben nichts. Sie veraendert lediglich das Format, in dem diese Daten uebermittelt werden.

Uebergangsfristen: Wann Gilt Was Fuer Freiberufler

Die E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingefuehrt. Fuer Sie als Freiberufler sind folgende Termine entscheidend.

Ab 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht. Alle Unternehmen und Freiberufler muessen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, auszulesen und GoBD-konform fuer acht Jahre zu archivieren. Das gilt ausnahmslos, also auch fuer Kleinunternehmer und Freiberufler mit geringem Umsatz.

Bis Ende 2026 gilt eine allgemeine Schonfrist fuer den Versand. In diesem Zeitraum duerfen Sie weiterhin Papierrechnungen oder klassische PDF-Rechnungen versenden. Eine sonstige elektronische Rechnung (zum Beispiel ein PDF per E-Mail) erfordert allerdings die Zustimmung des Empfaengers.

Ab 2027 greift die Sendepflicht fuer groessere Unternehmen. Wer im Vorjahr (2026) einen Umsatz ueber 800.000 Euro erzielt hat, muss ab dem 1. Januar 2027 zwingend E-Rechnungen ausstellen. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann untersagt.

Ab 2028 gilt die Sendepflicht fuer alle. Spaetestens ab dem 1. Januar 2028 muessen ausnahmslos alle Unternehmen im inlaendischen B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Die klassische Rechnung als Papier oder einfaches PDF gehoert dann der Vergangenheit an.

Zeitleiste der E-Rechnungspflicht: Von der Empfangspflicht 2025 bis zur vollen Sendepflicht 2028

Ausnahmen: Wann Sie Keine E-Rechnung Senden Muessen

Nicht jeder Freiberufler ist von der Sendepflicht betroffen. Es gibt klar definierte Ausnahmen.

Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Sie duerfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Die Empfangspflicht bleibt jedoch bestehen. Falls Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, finden Sie in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung und Rechnungsmuster alle Details.

Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Wenn Sie ausschliesslich Leistungen an Endverbraucher erbringen, benoetigen Sie keine E-Rechnung.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ebenfalls ausgenommen. Fuer diese Rechnungen gelten ohnehin vereinfachte Anforderungen.

Steuerfreie Leistungen wie bestimmte Taetigkeiten im Gesundheits- oder Sozialbereich unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht. Wenn Sie ausschliesslich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, etwa als Arzt oder Heilpraktiker, muessen Sie keine E-Rechnungen ausstellen.

Fahrausweise sind ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.

Beachten Sie: Auch wenn Sie selbst keine E-Rechnungen senden muessen, gilt die Empfangspflicht fuer alle Freiberufler und Unternehmer seit dem 1. Januar 2025.

XRechnung und ZUGFeRD: Die Wichtigsten Formate

Im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht begegnen Ihnen vor allem zwei Formate. Beide entsprechen dem europaeischen Standard EN 16931.

XRechnung ist ein reines XML-Format. Die Rechnung besteht ausschliesslich aus maschinenlesbaren Daten ohne visuelles Layout. XRechnung ist das Standardformat fuer Rechnungen an oeffentliche Auftraggeber (B2G) und wird von vielen Behoerden verlangt.

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Hybridformat. Es kombiniert ein fuer Menschen lesbares PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. ZUGFeRD ab Version 2.0.1 entspricht dem EN-16931-Standard und eignet sich besonders fuer kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, weil es sowohl maschinell verarbeitbar als auch visuell ansprechend ist.

Welches Format ist das richtige fuer Sie? Wenn Sie hauptsaechlich mit anderen Unternehmen und Freiberuflern zusammenarbeiten, ist ZUGFeRD oft die praktischere Wahl. Sie erhalten ein Dokument, das wie eine klassische Rechnung aussieht, aber gleichzeitig alle strukturierten Daten enthaelt. Fuer Rechnungen an Behoerden ist XRechnung das bevorzugte Format.

Unabhaengig vom E-Rechnungsformat bleiben die inhaltlichen Anforderungen gleich: Alle gesetzlichen Pflichtangaben muessen enthalten sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben wie Name, Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer und detaillierte Leistungspositionen enthalten.

So Bereiten Sie Sich als Freiberufler Vor

Die gute Nachricht: Sie haben noch Zeit, sich vorzubereiten. Aber warten Sie nicht zu lange. Folgende Schritte helfen Ihnen, den Uebergang reibungslos zu gestalten.

Empfangsbereitschaft sicherstellen. Richten Sie ein E-Mail-Postfach ein, ueber das Sie E-Rechnungen empfangen koennen. Stellen Sie sicher, dass Sie Software besitzen, die XML-basierte Rechnungen darstellen kann. Viele kostenlose Viewer sind online verfuegbar.

GoBD-konforme Archivierung einrichten. E-Rechnungen muessen acht Jahre lang unveraendert und digital aufbewahrt werden. Ein einfacher Ordner auf der Festplatte genuegt, solange die Dateien nicht nachtraeglich veraendert werden koennen. Besser ist ein strukturiertes Ablagesystem oder eine Archivierungssoftware.

Rechnungssoftware pruefen. Ueberpruefen Sie, ob Ihre aktuelle Rechnungsloesung E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erzeugen kann. Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt fuer einen Wechsel.

Pflichtangaben kontrollieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Rechnungen auf Vollstaendigkeit zu pruefen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben muessen korrekt sein, bevor Sie auf E-Rechnung umstellen. Eine Rechnungs-App wie Invoices Customers hilft dabei, indem sie alle Pflichtangaben automatisch in jede Rechnung integriert. So stellen Sie sicher, dass nichts fehlt.

Geschaeftspartner informieren. Teilen Sie Ihren Kunden und Lieferanten mit, dass Sie kuenftig E-Rechnungen versenden und empfangen. Klaeren Sie, welches Format bevorzugt wird.

Checkliste zur E-Rechnungs-Vorbereitung und Rechnungs-App

Haeufige Fragen und Fazit

Muss ich als Freiberufler sofort E-Rechnungen versenden? Nein. Bis Ende 2026 duerfen Sie weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen. Die Sendepflicht fuer Freiberufler mit einem Umsatz unter 800.000 Euro beginnt erst am 1. Januar 2028. Die Empfangspflicht gilt jedoch bereits seit Anfang 2025.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch fuer Rechnungen an Privatkunden? Nein. Die Pflicht betrifft ausschliesslich den B2B-Bereich, also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind davon nicht betroffen.

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte? Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, koennen vom Finanzamt beanstandet werden. Im schlimmsten Fall kann der Vorsteuerabzug fuer Ihre Geschaeftspartner gefaehrdet sein. Planen Sie den Uebergang daher fruehzeitig.

Kann ich mit meinem iPhone professionelle Rechnungen erstellen? Ja. Mit einer professionellen Rechnungs-App erstellen Sie Rechnungen mit allen Pflichtangaben direkt auf Ihrem iPhone. Moderne Apps funktionieren komplett offline, speichern alle Daten lokal auf Ihrem Geraet und benoetigen kein Benutzerkonto. So haben Sie jederzeit die Kontrolle ueber Ihre Rechnungen. Erfahren Sie mehr darueber, wie Sie als Freiberufler effizient Rechnungen erstellen.

Was ist mit dem europaeischen Meldesystem ViDA? Die EU plant ein Echtzeit-Meldesystem fuer Umsatzsteuerdaten (VAT in the Digital Age), das voraussichtlich ab 2030 EU-weit gelten soll. Die deutsche E-Rechnungspflicht ist ein vorbereitender Schritt dafuer.

Die E-Rechnung Pflicht fuer Freiberufler ist kein Grund zur Panik, aber ein Anlass zum Handeln. Die Empfangspflicht gilt bereits, und die Sendepflicht kommt schrittweise. Nutzen Sie die verbleibende Uebergangszeit, um Ihre Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten.

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