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22. März 2026

Handwerkerrechnung Absetzen: Steuerbonus Sichern

Handwerkerrechnung Absetzen: Steuerbonus Sichern

Wer Handwerker im eigenen Haushalt beauftragt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus pro Jahr sind moeglich, wenn Sie Ihre Handwerkerrechnung steuerlich absetzen. Doch dafuer muessen bestimmte Voraussetzungen erfuellt sein. Eine fehlerhafte Rechnung oder die falsche Zahlungsweise kann den gesamten Steuerbonus kosten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Steuerbonus nach Paragraph 35a EStG funktioniert, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie bei der Rechnung achten muessen.

So Funktioniert der Steuerbonus nach Paragraph 35a EStG

Der Gesetzgeber foerdert Handwerkerleistungen im Privathaushalt ueber Paragraph 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Die Steuerermassigung betraegt 20 Prozent der Arbeitskosten und wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Das ist ein wichtiger Unterschied zu normalen Abzuegen, die nur das zu versteuernde Einkommen mindern.

Die Zahlen im Ueberblick:

  • Absetzbare Kosten: maximal 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr
  • Steuerbonus: 20 Prozent davon, also maximal 1.200 Euro
  • Abzug: direkt von der Steuerschuld, nicht vom Einkommen

Der Hoechstbetrag von 1.200 Euro ist haushaltsbezogen. Zusammenlebende Paare koennen ihn nur einmal nutzen, unabhaengig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Bei getrennter Veranlagung steht jedem Partner der volle Betrag zu.

Wichtig: Der Steuerbonus kann nur bis zur Hoehe der festgesetzten Steuerschuld wirken. Wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen, erhalten Sie auch keine Erstattung ueber diesen Weg.

Steuerbonus nach Paragraph 35a EStG im Ueberblick

Was Ist Absetzbar und Was Nicht?

Nicht alle Positionen auf einer Handwerkerrechnung sind steuerlich beguenstigt. Die Unterscheidung ist entscheidend, wenn Sie Ihre Handwerkerrechnung steuerlich absetzen moechten.

Absetzbare Kosten:

  • Reine Arbeitskosten (Arbeitslohn, Stundensaetze)
  • Maschinenkosten und Geraetekosten
  • Fahrt- und Anfahrtskosten
  • Entsorgungskosten
  • Verbrauchsmaterialien wie Klebeband, Abdeckfolien oder Reinigungsmittel
  • Die auf diese Posten anfallende Umsatzsteuer

Nicht absetzbare Kosten:

  • Materialkosten (Fliesen, Farbe, Tapeten, Rohre, Kabel)
  • Gelieferte Waren und Baustoffe
  • Kosten fuer Neubauten (Ersterrichtung eines Gebaeudes)
  • Massnahmen, die bereits oeffentlich gefoerdert werden (KfW, BAFA)

Beispiele fuer absetzbare Handwerkerleistungen: Malerarbeiten, Sanitaerinstallationen, Heizungswartung, Schornsteinfegerarbeiten, Gartengestaltung, Dachsanierung, Elektroarbeiten, Fensteraustausch, Pflasterarbeiten und Schaedlingsbekaempfung. Entscheidend ist, dass die Arbeiten in Ihrem selbst genutzten Haushalt stattfinden, also in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstueck.

Auch als Mieter koennen Sie profitieren. Weist Ihr Vermieter in der Nebenkostenabrechnung anteilige Handwerkerkosten aus, koennen Sie diese in der Steuererklaerung geltend machen.

Wenn Sie als Handwerker selbst Rechnungen erstellen, achten Sie darauf, dass alle Positionen korrekt getrennt ausgewiesen sind. Mit Invoices Customers legen Sie Arbeits- und Materialkosten als separate Positionen an und erstellen in Sekunden eine korrekte Rechnung.

Pflichtangaben auf der Handwerkerrechnung

Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerrechnung anerkennt, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten. Prufen Sie jede Rechnung vor der Zahlung auf diese Punkte.

Name und Anschrift des Handwerksbetriebs mit Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. So kann das Finanzamt den Leistungserbringer eindeutig identifizieren.

Getrennte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten. Das ist die wichtigste Voraussetzung fuer den Steuerbonus. Ohne diese Aufschluesselung kann das Finanzamt nicht erkennen, welcher Betrag beguenstigt ist. Eine pauschale prozentuale Aufteilung ist zulaessig, eine reine Gesamtsumme ohne Trennung jedoch nicht.

Leistungsbeschreibung und Leistungsort. Die Rechnung muss erkennen lassen, welche Arbeiten wo ausgefuehrt wurden. Der Leistungsort muss Ihr Haushalt sein.

Rechnungsdatum und Rechnungsnummer. Standardmaessige Pflichtangaben auf jeder Rechnung, die auch hier gelten.

Zahlungsinformationen. Die Bankverbindung des Handwerkers muss auf der Rechnung stehen, denn Barzahlung ist ausgeschlossen.

Wenn Sie selbst Handwerker sind und Rechnungen ausstellen, hilft Ihnen unser Leitfaden zu den Handwerkerrechnung Pflichtangaben bei der korrekten Rechnungserstellung.

Aufschluesselung einer Handwerkerrechnung fuer den Steuerabzug

Neue Regel ab 2025: Nur Unbare Zahlung Zaehlt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine verschaerfte Regelung in Paragraph 35a Abs. 5 Satz 3 EStG. Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen, also direkt an den Handwerksbetrieb. Diese Regel gilt auch 2026 unveraendert weiter.

Was das konkret bedeutet:

  • Ueberweisungen auf das Geschaeftskonto des Handwerkers sind zulaessig.
  • Kartenzahlungen (EC-Karte, Kreditkarte) sind ebenfalls akzeptiert.
  • Barzahlung mit handschriftlicher Quittung reicht nicht aus, auch wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt.
  • Zahlungen an Vermittler, Plattformen oder Inkassobueros fuehren zum Verlust des Steuerbonus.

Praxis-Tipp: Ueberweisen Sie immer direkt an die Bankverbindung auf der Rechnung. Notieren Sie im Verwendungszweck die Rechnungsnummer. So haben Sie einen lueckenlosen Zahlungsnachweis fuer das Finanzamt.

Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug mindestens bis zum Abschluss des Steuerverfahrens auf. Eine solide Buchhaltung erleichtert Ihnen das erheblich.

Kosten Clever auf Mehrere Jahre Verteilen

Uebersteigen Ihre Handwerkerkosten die Grenze von 6.000 Euro Arbeitskosten in einem Jahr, verfaellt der ueberschuessige Betrag. Hier lohnt sich eine vorausschauende Planung.

Rechenbeispiel: Sie lassen Ihr Badezimmer renovieren. Die Arbeitskosten betragen 10.000 Euro.

  • Alles in einem Jahr bezahlt: Steuerbonus 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro). Die restlichen 4.000 Euro sind verloren.
  • Auf zwei Jahre verteilt: Im ersten Jahr zahlen Sie 6.000 Euro (Steuerbonus: 1.200 Euro), im zweiten Jahr 4.000 Euro (Steuerbonus: 800 Euro). Gesamter Steuerbonus: 2.000 Euro.

Sprechen Sie mit Ihrem Handwerker ueber Teilrechnungen oder Ratenzahlung. Viele Betriebe bieten das bei groesseren Projekten ohnehin an. Vereinbaren Sie die Zahlungstermine so, dass die Betraege auf verschiedene Steuerjahre fallen.

Weitere Optimierungen:

  • Planen Sie groessere Renovierungen ueber den Jahreswechsel hinweg.
  • Kombinieren Sie verschiedene Handwerkerauftraege nicht in einem Jahr, wenn die 6.000-Euro-Grenze dadurch ueberschritten wird.
  • Pruefen Sie, ob fuer energetische Sanierungen der hoehere Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG guenstiger waere. Dort sind bis zu 40.000 Euro absetzbar, allerdings ueber drei Jahre verteilt.

Checkliste: Handwerkerrechnung Pruefen und Absetzen

Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie Ihre Handwerkerrechnung bei der Steuererklaerung einreichen.

Rechnung pruefen:

  • Arbeitskosten und Materialkosten sind getrennt ausgewiesen
  • Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkers sind angegeben
  • Leistungsort ist Ihr eigener Haushalt
  • Art der ausgefuehrten Arbeiten ist beschrieben
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer vorhanden

Zahlung pruefen:

  • Zahlung per Ueberweisung oder Karte, keine Barzahlung
  • Zahlung direkt an den Handwerksbetrieb, nicht an Dritte
  • Kontoauszug als Nachweis aufbewahrt

Steuererklaerung:

  • Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer eintragen
  • Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen", Zeile 6 bis 8
  • Nur Arbeitskosten eintragen, kein Material
  • Rechnung und Zahlungsnachweis griffbereit halten

Fehlt eine Angabe auf der Rechnung, bitten Sie den Handwerker um eine korrigierte Fassung. Das ist jederzeit moeglich und oft mit wenig Aufwand verbunden.

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