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3. April 2026

Steuernummer auf der Rechnung: Pflicht oder nicht?

Steuernummer auf der Rechnung: Pflicht oder nicht?

Eine der häufigsten Fragen beim Rechnungen schreiben: Muss ich meine Steuernummer auf die Rechnung schreiben? Und was ist eigentlich der Unterschied zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Die Antwort hängt davon ab, an wen du rechnest und welchen Steuerstatus du hast. Hier findest du klare Antworten — ohne Steuerberaterdeutsch.

Steuernummer vs. USt-IdNr: Was ist der Unterschied?

Bevor wir zur Pflicht kommen, kurz der Unterschied zwischen den beiden Nummern:

Steuernummer (Steuer-Nr.): Wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, wenn du dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit anmeldest. Format: je nach Bundesland unterschiedlich, z. B. 123/456/78901. Diese Nummer ist für die Kommunikation mit deinem Finanzamt bestimmt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und beginnt mit "DE" gefolgt von 9 Ziffern, z. B. DE123456789. Diese Nummer ist für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU relevant.

Beide Nummern können — müssen aber nicht — auf einer Rechnung erscheinen. Welche du wann verwenden musst, hängt vom Einzelfall ab.

Wann ist die Steuernummer auf der Rechnung Pflicht?

Laut § 14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Rechnungsstellers enthalten. Du brauchst also nicht beide — eine der beiden reicht.

Die Steuernummer ist standardmäßig die richtige Wahl, wenn:

  • Du als Freiberufler oder Kleinunternehmer tätig bist und keine USt-IdNr. beantragt hast
  • Du ausschließlich an inländische Kunden (in Deutschland) rechnest
  • Du keine Umsatzsteuer ausweist (Kleinunternehmerregelung)

Kurz gesagt: Wenn du keine USt-IdNr. hast, kommt die Steuernummer auf die Rechnung — Pflicht.

Mehr zu allen Pflichtangaben auf einer korrekten Rechnung findest du in unserer Übersicht der Pflichtangaben auf Rechnungen in Deutschland.

Wann ist die USt-IdNr. auf der Rechnung Pflicht?

Die USt-IdNr. ist dann Pflicht, wenn du EU-grenzüberschreitende B2B-Leistungen erbringst. Konkret:

  • Du rechnest an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Du führst eine innergemeinschaftliche Lieferung durch
  • Du stellst eine Rechnung mit Reverse-Charge-Verfahren aus

In diesen Fällen musst du deine USt-IdNr. angeben — und in der Regel auch die USt-IdNr. des Empfängers.

Wenn du gelegentlich oder regelmäßig EU-Auslandskunden hast, lohnt es sich, die USt-IdNr. zu beantragen — auch wenn du sie nur selten brauchst.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und hast in der Regel auch keine USt-IdNr. beantragt. In diesem Fall:

  • Die Steuernummer muss auf der Rechnung stehen
  • Die Pflichtangabe "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG" (oder ähnlich) muss auf der Rechnung erscheinen
  • Keine USt-IdNr. erforderlich (außer bei EU-B2B-Geschäften)

Wichtig: Auch wenn du als Kleinunternehmer keine Steuer ausweist, ist die Steuernummer trotzdem Pflicht. Das ist ein häufiger Fehler, der Probleme beim Vorsteuerabzug des Kunden verursachen kann.

Alles zu korrekten Pflichtangaben für Kleinunternehmer erklären wir ausführlich im Beitrag Kleinunternehmerregelung: Rechnung mit Muster.

Übersicht Steuernummer vs. USt-IdNr. auf Rechnungen

Darf ich beide Nummern auf der Rechnung angeben?

Ja — du kannst sowohl Steuernummer als auch USt-IdNr. auf der Rechnung angeben. Das ist rechtlich zulässig und in der Praxis oft sinnvoll, wenn du sowohl inländische als auch EU-Auslandskunden hast.

Wenn du regelmäßig für verschiedene Kundengruppen rechnest, kannst du in deiner Rechnungsvorlage beide Nummern fest hinterlegen. Das spart Zeit und vermeidet Fehler.

Was passiert, wenn die Steuernummer fehlt?

Eine Rechnung ohne Steuernummer (oder USt-IdNr.) gilt steuerrechtlich als formell fehlerhaft. Das kann folgende Konsequenzen haben:

  • Der Empfänger kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen
  • Das Finanzamt kann die Rechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstanden
  • Du kannst eine Korrekturrechnung ausstellen müssen

Die gute Nachricht: Eine fehlende Steuernummer ist kein Bußgeldtatbestand an sich — aber sie kann deinen Kunden teuer kommen, wenn er dadurch seinen Vorsteuerabzug verliert. Das belastet die Geschäftsbeziehung.

Deshalb: Steuernummer immer prüfen, bevor die Rechnung rausgeht.

Steuernummer richtig auf der Rechnung angeben

Die Steuernummer muss vollständig und korrekt angegeben werden. Das bedeutet:

  • Formatgetreu nach Bundesland (z. B. "Steuernummer: 123/456/78901" oder "St.-Nr.: 123/456/78901")
  • Keine Abkürzungen ohne Erläuterung
  • An gut sichtbarer Stelle im Rechnungsfuß oder im Absenderbereich

Ein klares GoBD-konformes Rechnungsmuster enthält alle Pflichtangaben — inklusive Steuernummer — an der richtigen Stelle.

Checkliste Pflichtangaben auf der Rechnung mit Steuernummer

Steuernummer in der App hinterlegen — einmal, fertig

Mit Invoices Customers gibst du deine Steuernummer einmal in den Einstellungen ein — und sie erscheint automatisch auf jeder Rechnung, die du erstellst. Kein Vergessen, kein Nachbearbeiten.

Du kannst außerdem deine USt-IdNr. parallel hinterlegen und je nach Rechnung die passende Nummer verwenden.

Download Invoices Customers — Steuernummer einmal eintragen, nie wieder vergessen.

Zusammenfassung

| Situation | Welche Nummer? | |---|---| | Inlandsrechnung (B2B oder B2C) | Steuernummer | | Kleinunternehmer, inländisch | Steuernummer | | EU-B2B (Reverse Charge) | USt-IdNr. (Pflicht) | | Beide Kundengruppen | Beide Nummern möglich |

Merksatz: Steuernummer oder USt-IdNr. — eine der beiden muss immer auf der Rechnung stehen. Fehlende Angaben können deinen Kunden beim Vorsteuerabzug schaden und dich bei einer Betriebsprüfung in Erklärungsnot bringen.

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