RechnungserstellerRechnungsersteller
Zurück zum Blog
31. März 2026

Aufbewahrungspflicht Rechnungen: Was du wissen musst

Aufbewahrungspflicht Rechnungen: Was du wissen musst

Als Freiberufler oder Selbstständiger in Deutschland fragst du dich vielleicht: Wie lange muss ich meine Rechnungen eigentlich aufheben? Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen ist gesetzlich klar geregelt – und Verstöße können bei einer Betriebsprüfung teuer werden. Hier erfährst du alles Wichtige.

Wie lange gilt die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen?

Die grundlegende Regel ist simpel: 10 Jahre. Für alle Rechnungen, die du ausstellst oder empfängst, gilt nach §147 Abgabenordnung (AO) eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Diese Frist gilt für:

  • Ausgestellte Rechnungen an deine Kunden
  • Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern
  • Buchungsbelege und Kontoauszüge
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Die 6-jährige Frist gilt nur für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die keine steuerrelevanten Belege sind. Bei Rechnungen bist du immer auf der sicheren Seite mit 10 Jahren.

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht am Rechnungsdatum, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Beispiel: Eine Rechnung vom 15. März 2020 muss bis zum 31. Dezember 2030 aufbewahrt werden – also faktisch fast 11 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Wichtig: Bei laufenden Geschäftsbeziehungen oder Verträgen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, kann die Frist sogar noch länger sein. Prüfe im Zweifel mit deinem Steuerberater.

Aufbewahrungsfristen für Rechnungen in Deutschland im Überblick

Digitale oder physische Aufbewahrung?

Du musst deine Rechnungen nicht unbedingt ausdrucken und in Ordnern aufbewahren. Digitale Archivierung ist nach den GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datensicherung) vollständig zulässig – sogar bevorzugt.

Anforderungen an die digitale Archivierung:

  • Unveränderlichkeit: Einmal gespeicherte Dokumente dürfen nicht mehr veränderbar sein
  • Lesbarkeit: Dokumente müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben
  • Vollständigkeit: Alle Rechnungen müssen lückenlos archiviert sein
  • Ordnungsmäßigkeit: Eine klare Struktur und Auffindbarkeit muss gewährleistet sein

Einfache PDF-Dateien auf deinem Desktop reichen nicht aus, wenn sie leicht verändert werden könnten. Nutze ein GoBD-konformes Archivierungssystem oder eine Rechnungsapp, die deine Dokumente revisionssicher speichert.

Papierbriefe, die digital eingehen

Wenn du eine Rechnung per E-Mail erhältst und ausdruckst, reicht der Ausdruck allein nicht aus. Die originale E-Mail muss ebenfalls aufbewahrt werden – sie ist das Originaldokument. Das Original darf grundsätzlich nicht gelöscht werden, sobald es archiviert ist.

Umgekehrt: Wenn du eine Papierrechnung einscannst und GoBD-konform archivierst, kannst du das Original in manchen Fällen vernichten – dies nennt sich "ersetztendes Scannen". Hier gelten aber strenge Anforderungen, die du vorab mit deinem Steuerberater klären solltest.

Welche Unterlagen unterliegen der Aufbewahrungspflicht?

Nicht nur Rechnungen selbst sind betroffen. Als Freiberufler oder Selbstständiger musst du eine ganze Reihe von Dokumenten im Blick behalten:

10-jährige Aufbewahrungspflicht:

  • Ausgangsrechnungen (alle Rechnungen, die du an Kunden stellst)
  • Eingangsrechnungen (alle Belege für deine Betriebsausgaben)
  • Kontoauszüge und Bankbelege
  • Kassenbücher und Kassenberichte
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Buchungsbelege jeder Art
  • Zollbelege und Importdokumente

6-jährige Aufbewahrungspflicht:

  • Allgemeiner Geschäftsschriftwechsel (z. B. Angebote, Bestellungen)
  • Handelskorrespondenz, die keine steuerrelevanten Belege enthält
  • Sonstige kaufmännische Unterlagen

Im Zweifelsfall gilt: Lieber 10 Jahre aufheben. Ein Dokument, das du nicht mehr brauchst, kostet dich nur etwas Speicherplatz – ein fehlendes Dokument kann hingegen teuer werden.

Aufbewahrungspflicht für Kleinunternehmer

Auch wenn du unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fällst und keine Umsatzsteuer ausweist, gelten für dich dieselben Aufbewahrungsfristen. Die Pflicht zur Aufbewahrung gilt unabhängig davon, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.

Als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter €22.000 hast du zwar weniger Bürokratie bei der Umsatzsteuer – aber bei der Rechnungsarchivierung gelten die gleichen 10 Jahre wie für alle anderen Selbstständigen. Schau dir dazu auch unsere Übersicht zur Kleinunternehmerregelung 2026 an.

Aufbewahrung nach einem Unternehmensende

Falls du deine Selbstständigkeit aufgibst oder deinen Betrieb schließt, endet die Aufbewahrungspflicht nicht einfach. Die 10-Jahres-Frist läuft weiter – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Du bist also auch nach Beendigung deiner Selbstständigkeit verpflichtet, deine Unterlagen aufzubewahren.

Praktischer Tipp: Exportiere alle deine Rechnungen und Belege vor der Schließung in ein gut strukturiertes Archiv und lagere sie auf einem sicheren, langfristigen Medium.

Digitale vs. physische Rechnungsarchivierung nach GoBD

Was passiert bei Verstößen?

Wer die Aufbewahrungspflicht missachtet, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  • Schätzung durch das Finanzamt: Wenn Belege fehlen, kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Einnahmen und Ausgaben schätzen – oft zum Nachteil des Steuerpflichtigen
  • Bußgelder: Vorsätzliche Vernichtung von Unterlagen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden
  • Nachzahlungen: Ohne Belege lassen sich Betriebsausgaben nicht nachweisen – du zahlst mehr Steuern

Die gute Nachricht: Mit einer konsequenten digitalen Ablage passiert dir das nicht. Eine strukturierte Rechnungsarchivierung schützt dich und spart dir im Ernstfall viel Stress.

So richtest du eine GoBD-konforme Ablage ein

Schritt 1: Konsistente Benennung Benenne deine Rechnungen nach einem festen Schema, z. B. JJJJ-MM-TT_Kundenname_Betrag.pdf. So findest du jedes Dokument sofort.

Schritt 2: Ordnerstruktur Lege eine klare Ordnerstruktur an: z. B. Ausgangsrechnungen → Jahr → Monat und Eingangsrechnungen → Jahr → Lieferant.

Schritt 3: Backup-Strategie Speichere deine Rechnungen an mindestens zwei verschiedenen Orten – z. B. lokale Festplatte plus Cloud-Backup. So bist du auch bei Hardwareausfall abgesichert.

Schritt 4: Rechnungsapp nutzen Mit einer App wie Invoices Customers erstellst du nicht nur professionelle Rechnungen, sondern hast alle ausgestellten Dokumente immer griffbereit – direkt auf deinem iPhone. So entsteht gar keine Archivierungslücke.

Fazit: Aufbewahrungspflicht ernst nehmen

Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen in Deutschland beträgt 10 Jahre – gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahres. Ob digital oder in Papierform: Entscheidend ist, dass deine Unterlagen vollständig, unveränderbar und jederzeit abrufbar sind.

Richte am besten heute noch eine strukturierte digitale Ablage ein. Nutze ein Dateinamen-Schema, sorge für regelmäßige Backups und halte deine Archivierungsprozesse konsistent. Wer von Anfang an ordentlich archiviert, spart sich bei der nächsten Betriebsprüfung oder Steuererklärung jede Menge Zeit – und Nerven.

Mit Invoices Customers hast du alle ausgestellten Rechnungen immer griffbereit auf deinem iPhone – ohne Papierberge und ohne Ordnerchaos. Starte kostenlos und bringe endlich Ordnung in deine Rechnungsarchivierung.

Schau dir auch unseren Leitfaden zu GoBD-konformen Rechnungen an, um sicherzustellen, dass deine Rechnungen von Anfang an alle Anforderungen erfüllen.

Invoices Customers logo
RechnungserstellerRechnungs- & Kostenvoranschlag-Ersteller
Kostenlos starten — kein Abo nötig
Im App Store laden