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3. April 2026

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und Was sich Geändert Hat

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und Was sich Geändert Hat

Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung in Deutschland neue Umsatzgrenzen. Die Reform war lange erwartet und bringt deutlich mehr Spielraum für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Hier erfährst du alles, was du für 2026 wissen musst.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbstständigen mit geringen Umsätzen, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich und ist besonders attraktiv für:

  • Gründer in der Anfangsphase
  • Nebenberuflich Selbstständige
  • Freiberufler mit überwiegend privaten Endkunden (B2C)
  • Micro-Businesses mit geringen Umsätzen

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben geltend machen.

Die Neuen Grenzen ab 2025/2026

Die bisherige Grenze von 22.000 € wurde durch eine zweistufige Regelung ersetzt:

| Grenze | Betrag | Bedeutung | |---|---|---| | Vorjahresumsatz | 25.000 € | Umsatz des vergangenen Jahres darf diese Grenze nicht überschreiten | | Laufender Jahresumsatz | 100.000 € | Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die KU-Regelung sofort |

Wichtig: Die 100.000-€-Grenze ist eine Echtzeit-Grenze. Sobald dein Umsatz im laufenden Jahr diese Schwelle überschreitet, bist du ab diesem Zeitpunkt automatisch umsatzsteuerpflichtig — nicht erst ab dem Folgejahr.

Beispiel: Wann gilt die KU-Regelung 2026?

  • Dein Umsatz 2025 war 20.000 € → du darfst 2026 als Kleinunternehmer starten (unter 25.000 €)
  • Im Laufe des Jahres 2026 erreichst du 95.000 € → du bleibst Kleinunternehmer bis Jahresende
  • Du erreichst 101.000 € im Oktober 2026 → ab Oktober bist du umsatzsteuerpflichtig

Was passiert beim Erstjahr?

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit gibt es keinen Vorjahresumsatz. Hier gilt: Du schätzt deinen voraussichtlichen Umsatz für das laufende Jahr. Liegt die Schätzung unter 25.000 € (anteilig auf das Restjahr hochgerechnet), kannst du die KU-Regelung anwenden.

Wer Profitiert von der Neuen Regelung?

Die Anhebung von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) ist eine direkte Erleichterung für bestehende Kleinunternehmer. Die neue 100.000-€-Grenze schafft aber vor allem Planungssicherheit: Du weißt, dass du auch bei einem unerwartet guten Jahr nicht rückwirkend Umsatzsteuer nachberechnen musst — solange du die 100.000 € nicht überschreitest.

B2C-Anbieter (Privatpersonen als Kunden) profitieren besonders: Ihre Kunden können keine Vorsteuer ziehen, also ist günstiger Nettopreis ohne USt ein klarer Vorteil.

B2B-Anbieter (Unternehmen als Kunden) sollten sorgfältig abwägen: Unternehmenskunden können Vorsteuer ziehen und bevorzugen oft Angebote mit ausgewiesener USt.

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und Beispielrechnung

Pflichthinweis auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer musst du auf jeder Rechnung einen Hinweis auf die Steuerfreiheit eintragen. Die genaue Formulierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber folgende Sätze haben sich etabliert:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

oder

„Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

Dieser Hinweis ersetzt die Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag, die bei Regelbesteuerung Pflicht wären. Die Steuernummer oder USt-IdNr. muss trotzdem auf der Rechnung stehen.

Wechsel zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung

Von KU zu Regelbesteuerung (Pflicht): Überschreitest du die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, wechselst du automatisch und musst ab diesem Zeitpunkt USt auf Rechnungen ausweisen. Du informierst das Finanzamt über den Wechsel.

Von KU zu Regelbesteuerung (freiwillig): Du kannst jederzeit freiwillig zur Regelbesteuerung optieren — z. B. weil deine Kunden Unternehmen sind und Vorsteuer ziehen wollen. Diese Entscheidung bindet dich für 5 Jahre.

Von Regelbesteuerung zu KU: Der Rückwechsel ist möglich, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € liegt. Antragsstellung beim Finanzamt vor Beginn des neuen Jahres.

Kleinunternehmerregelung und EU-weite Harmonisierung

Die Reform 2025 setzt auch eine EU-Richtlinie um: Seit 2025 können EU-ausländische Kleinunternehmer die deutsche KU-Regelung nutzen, wenn sie in Deutschland tätig sind — und umgekehrt. Das ist relevant für Freelancer, die grenzüberschreitend tätig sind.

Erbringst du Leistungen ins EU-Ausland, musst du prüfen, ob dort eine Anmeldepflicht besteht. Bei reinen Inlandsgeschäften ändert sich für dich nichts.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile:

  • Keine USt-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise)
  • Einfachere Buchhaltung
  • Günstigere Preise für Privatkunden möglich
  • Kein Risiko von Fehlern bei der USt-Abführung

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug auf Betriebsausgaben
  • Weniger professioneller Eindruck bei B2B-Kunden
  • Bei hohen Investitionskosten (Hard- und Software, Büromöbel) entgeht dir die Vorsteuer
  • Wechsel zur Regelbesteuerung bindet 5 Jahre

Kleinunternehmerregelung: Pflichthinweis auf Rechnung und Vor-/Nachteile

Kleinunternehmerregelung Beantragen

Die Kleinunternehmerregelung musst du nicht separat beantragen. Du wählst sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus. Mehr dazu in unserem Artikel Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Falls du schon bestehender Regelbesteuerer bist und wechseln möchtest, informierst du das Finanzamt formlos per Brief oder über das ELSTER-Portal.

Eine vollständige Anleitung zur ersten Rechnung als Kleinunternehmer mit allen Pflichtangaben findest du in Erste Rechnung schreiben als Gründer.

Invoices Customers erkennt deine Kleinunternehmer-Einstellung und fügt den §19-Hinweis automatisch in jede Rechnung ein — ohne dass du daran denken musst.

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