Nebengewerbe: Rechnung Schreiben — Anleitung, Pflichtangaben & Tipps
Viele Menschen starten ihr erstes eigenes Geschäft im Nebengewerbe — neben dem Hauptjob. Irgendwann kommt dann der erste Kunde, und damit die erste Rechnung. Was viele nicht wissen: Auch im Nebengewerbe gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für Vollzeit-Selbstständige. Eine fehlerhafte Rechnung kann teuer werden — hier zeigen wir dir, wie du es richtig machst.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die du neben einer Hauptbeschäftigung (Angestelltenverhältnis, Studium, Rente o. ä.) ausübst. Du bist dabei Gewerbetreibender oder Freiberufler — je nach Tätigkeit.
Gewerbetreibende (z. B. Handwerker, Händler, Dienstleister ohne freiberufliche Qualifikation) müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Freiberufler (z. B. Programmierer, Designer, Texter, Fotografen — nach §18 EStG) brauchen keine Gewerbeanmeldung, müssen sich aber beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.
Nebengewerbe und Steuer: Was du wissen musst
Im Nebengewerbe bist du steuerpflichtig auf deine Einnahmen. Das Finanzamt erhält Kenntnis durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach Aufnahme deiner Tätigkeit ausfüllen musst.
Umsatzsteuer im Nebengewerbe: Für die meisten Nebengewerbetreibenden gilt die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG):
- Umsatz im Vorjahr: unter 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich unter 100.000 €
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Einkommensteuer: Deine Einnahmen aus dem Nebengewerbe werden zu deinem Gehalt als Arbeitnehmer addiert und gemeinsam versteuert. Das kann dazu führen, dass du in einen höheren Steuersatz rutschst — plane das ein.
Die Pflichtangaben auf deiner Nebengewerbe-Rechnung
Ob Haupt- oder Nebengewerbe: Die Anforderungen nach §14 UStG gelten für alle. Eine korrekte Rechnung über 250 € brutto muss enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift (deine privaten Daten oder Firmenanschrift)
- Name und Anschrift des Kunden
- Deine Steuernummer (vom Finanzamt)
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung oder Lieferung (Art, Menge, Zeitraum)
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag — oder bei Kleinunternehmern: Hinweis auf §19 UStG
- Gesamtbetrag (Brutto)
Kleinunternehmer: Der Pflichttext auf deiner Rechnung
Als Kleinunternehmer im Nebengewerbe schreibst du keine Steuer auf die Rechnung. Du musst aber folgenden Text aufnehmen:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Ohne diesen Text ist die Rechnung formal nicht korrekt — auch wenn keine Steuer ausgewiesen ist.
Was du als Kleinunternehmer nicht tun darfst:
- Umsatzsteuer ausweisen — wenn du sie ausweist, schuldest du sie dem Finanzamt, auch wenn du sie nicht erhalten hast
- Eine USt-IdNr. auf der Rechnung angeben — die brauchst und bekommst du erst bei Regelbesteuerung oder EU-Geschäften
Rechnungsnummer im Nebengewerbe
Auch im Nebengewerbe muss die Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig sein. Das bedeutet: keine Lücken, keine Wiederholungen.
Einfache Systeme für Nebengewerbetreibende:
NB-2026-001,NB-2026-002(NB = Nebengewerbe)2026-001,2026-002RG001,RG002
Fang heute mit Nummer 001 an und zähl konsequent hoch. Wenn du nur wenige Rechnungen pro Jahr schreibst, empfiehlt sich ein Jahr-basiertes System, damit du bei einer Betriebsprüfung die chronologische Abfolge nachweisen kannst.
Muster einer Nebengewerbe-Rechnung (Kleinunternehmer)
Max Mustermann Musterstraße 12, 50667 Köln Tel.: 0221 / 123 456 789 E-Mail: max@mustermann.de Steuernummer: 214/5678/9012
Empfänger: Schmidt & Partner GbR Businessstraße 7, 10115 Berlin
Rechnung Nr. NB-2026-001 Rechnungsdatum: 03.04.2026 Leistungszeitraum: März 2026
| Leistung | Stunden | Satz | Betrag | |---|---|---|---| | Grafikdesign — Social-Media-Vorlagen | 6 h | 55,00 € | 330,00 € |
Gesamtbetrag: 330,00 €
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Zahlungsziel: 14 Tage netto IBAN: DE00 1234 5678 9000 0000 00
Was ist mit Gewerbeschein und Steuernummer?
Bevor du deine erste Rechnung schreibst, musst du:
- Gewerbe anmelden (bei gewerblicher Tätigkeit) beim Gewerbeamt deiner Stadt — Kosten: 15–65 €
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen — du erhältst deine Steuernummer
- Erst dann Rechnungen mit Steuernummer stellen
Freiberufler überspringen Schritt 1, müssen aber ebenfalls den Fragebogen einreichen.
Nebengewerbe und Hauptjob: Was sagt dein Arbeitgeber?
Viele Arbeitgeber haben in Arbeitsverträgen eine Nebentätigkeitsklausel. Du solltest:
- Prüfen, ob du eine Genehmigung brauchst
- Sicherstellen, dass das Nebengewerbe nicht in Konkurrenz zum Hauptjob steht
- Keine Kunden des Arbeitgebers abwerben
Steuerlich und rechtlich ist das Nebengewerbe vollkommen legitim — aber arbeitsrechtlich ist die Genehmigungspflicht ein häufig übersehener Punkt.
Wie viel darfst du im Nebengewerbe verdienen?
Es gibt keine feste Einkommensgrenze für das Nebengewerbe. Relevant sind:
- Umsatzsteuergrenze: 25.000 € im Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr (Kleinunternehmer)
- Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € Jahresgewinn — darunter keine Gewerbesteuer
- Einkommensteuer: Gewinne aus dem Nebengewerbe werden zum Gesamteinkommen addiert und entsprechend besteuert
Häufige Fehler im Nebengewerbe
Rechnung ohne Steuernummer: Viele schicken die erste Rechnung, bevor sie ihre Steuernummer haben. Warte auf die Steuernummer oder trage "wird nachgereicht" ein.
Keine Buchführung: Auch im Nebengewerbe musst du alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht.
Umsatz nicht im Blick: Wer unbemerkt die Kleinunternehmergrenze überschreitet, muss rückwirkend Umsatzsteuer abführen — das kann teuer werden.
Keine Trennung privat/beruflich: Führe ein separates Konto für dein Nebengewerbe — das erleichtert die Buchführung enorm.
Für mehr Infos zur ersten Rechnung als Gründer, lies unseren Guide zu Erste Rechnung schreiben als Gründer. Und wenn du deine Rechnungsprozesse effizienter gestalten möchtest, hilft unser Artikel zu Rechnungen automatisieren als Selbstständiger.
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