Rechnung korrigieren: Stornorechnung richtig ausstellen
Du hast eine Rechnung mit falschem Betrag, falschem Empfänger oder einer fehlenden Pflichtangabe verschickt? Das passiert — aber es gibt einen rechtssicheren Weg, das zu korrigieren. In Deutschland kannst du eine einmal ausgestellte Rechnung nicht einfach überschreiben oder löschen. Stattdessen stellst du eine Stornorechnung aus und erstellst eine korrigierte Rechnung neu.
Hier erfährst du, wie das funktioniert, was dabei zu beachten ist, und wie du Fehler in Zukunft vermeidest.
Warum du eine Rechnung nicht einfach löschen kannst
Im deutschen Steuerrecht gilt: Eine ausgestellte Rechnung ist ein buchungspflichtiges Dokument. Wenn dein Kunde die Rechnung bereits erhalten hat, ist sie Teil seiner Buchführung — und unter Umständen hat er die Vorsteuer bereits geltend gemacht.
Würdest du die Rechnung einfach still löschen oder überschreiben, entsteht eine Lücke in deiner Rechnungsnummerierung und möglicherweise eine Inkonsistenz in der Buchhaltung deines Kunden. Beides ist problematisch — insbesondere bei einer Betriebsprüfung.
Die korrekte Vorgehensweise: Stornorechnung ausstellen, um die fehlerhafte Rechnung formal zu annullieren, dann eine neue korrekte Rechnung ausstellen.
Was ist eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung (auch Korrekturrechnung oder Gutschrift im steuerlichen Sinne) ist ein Dokument, das eine vorherige Rechnung mit negativen Beträgen storniert. Sie hebt die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch auf.
Die Stornorechnung enthält:
- Denselben Betrag wie die Originalrechnung, aber mit negativem Vorzeichen (z. B. −850,00 €)
- Einen klaren Hinweis auf die stornierte Rechnungsnummer ("Stornierung von Rechnung Nr. 2026-042")
- Das aktuelle Datum
- Deine eigene Rechnungsnummer für die Stornorechnung
Nach der Stornorechnung erstellst du eine neue, korrigierte Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer.
Schritt-für-Schritt: Rechnung korrekt stornieren
Schritt 1: Stornorechnung erstellen
Erstelle ein neues Dokument mit deinen üblichen Rechnungsangaben. Der Gesamtbetrag entspricht dem Betrag der Originalrechnung, jedoch mit negativem Vorzeichen. Füge einen klaren Vermerk ein: "Diese Stornorechnung hebt Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] vollständig auf."
Schritt 2: Stornorechnung an den Kunden senden
Schicke die Stornorechnung an denselben Ansprechpartner, der die Originalrechnung erhalten hat. Informiere ihn kurz per E-Mail, warum die Stornierung erfolgt und dass eine korrigierte Rechnung folgt.
Schritt 3: Korrigierte Rechnung ausstellen
Erstelle eine neue Rechnung mit einer neuen, fortlaufenden Rechnungsnummer. Alle inhaltlichen Fehler sind jetzt korrigiert. Verweise in der neuen Rechnung optional auf die stornierte Rechnung ("Ersetzt Rechnung Nr. 2026-042").
Schritt 4: Alle Dokumente aufbewahren
Bewahre die Originalrechnung, die Stornorechnung und die korrigierte Rechnung gemeinsam auf. Alle drei gehören zusammen und müssen im Rahmen der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren archiviert werden.
Wann brauchst du eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung ist notwendig, wenn:
- Der Betrag falsch ist: Falscher Stundensatz, vergessene Position, Rechenfehler
- Pflichtangaben fehlen: Steuernummer, Leistungsdatum, Rechnungsnummer (mehr zu Pflichtangaben)
- Der Empfänger falsch ist: Falsche Firma, falsche Adresse, falsche USt-IdNr.
- Die Leistung nicht erbracht wurde: Auftrag wurde storniert, bevor du begonnen hast
- Das falsche Steuerkennzeichen verwendet wurde: Z. B. Umsatzsteuer statt Reverse Charge
Kleine Tippfehler im Namen oder eine falsch geschriebene Straße können je nach Schweregrad auch direkt mit einer Berichtigungsmitteilung korrigiert werden — frage im Zweifelsfall deinen Steuerberater.
Teilstornierung: Was tun bei Teilkorrekturen?
Wenn du nicht die gesamte Rechnung, sondern nur eine Position korrigieren möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Vollständige Stornierung und Neuausstellung: Du stornierst die gesamte Rechnung und stellst eine komplett neue aus. Einfacher und eindeutiger.
-
Teilstorno: Du erstellst eine Stornorechnung nur für den fehlerhaften Teil (z. B. nur für eine Position), und ergänzt eine neue Rechnung für diesen Teil. Technisch möglich, aber buchhalterisch aufwändiger.
Für die meisten Freiberufler ist die vollständige Stornierung + Neuausstellung die einfachere und fehlerfreiere Lösung.
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Stornorechnung und Gutschrift oft verwechselt. Steuerrechtlich gibt es einen Unterschied:
- Stornorechnung: Du als Rechnungssteller stornierst eine eigene Rechnung
- Gutschrift (im steuerlichen Sinne): Der Empfänger einer Leistung erstellt selbst ein Abrechnungsdokument — das ist ein anderes Verfahren
Wichtig: Seit 2013 darf das Wort "Gutschrift" auf einer Stornorechnung nicht mehr verwendet werden, wenn damit eine Rechnungsstornierung gemeint ist. Die korrekte Bezeichnung lautet "Stornorechnung" oder "Korrekturrechnung".
Stornorechnung und Umsatzsteuer
Die Stornorechnung hat direkten Einfluss auf die Umsatzsteuer:
- Dein Kunde muss die geltend gemachte Vorsteuer aus der Originalrechnung zurückbuchen
- Du musst die in der Originalrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ebenfalls anpassen
- In der Umsatzsteuervoranmeldung des Korrekturmonats wird der negative Betrag berücksichtigt
Stelle sicher, dass du den Kunden über die Stornierung informierst und die Konsequenzen für seine Buchführung klar kommunizierst. Das vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Neubearbeitung.
Fehler von Anfang an vermeiden
Die beste Stornorechnung ist die, die du nie brauchst. Mit einer Rechnungs-App, die alle GoBD-konformen Pflichtangaben automatisch einfügt, sind Fehler durch vergessene Angaben praktisch ausgeschlossen.
Mit Invoices Customers auf dem iPhone gibst du Kundendaten einmal ein — Steuernummer, Adresse, USt-IdNr. — und sie erscheinen auf jeder Rechnung korrekt. Die Rechnungsnummer wird automatisch vergeben, das Datum wird gesetzt, und die TVA-Berechnung erfolgt ohne manuelles Eingreifen.
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