RechnungserstellerRechnungsersteller
Zurück zum Blog
3. April 2026

Rechnung ohne Umsatzsteuer: Die Richtige Formulierung für Kleinunternehmer

Rechnung ohne Umsatzsteuer: Die Richtige Formulierung für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Aber das bedeutet nicht, dass du einfach den Steuerbetrag weglässt — du musst einen gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis einfügen. Ohne diesen Hinweis ist deine Rechnung nicht korrekt, und dein Kunde könnte sie bemängeln.

Warum keine Umsatzsteuer auf Kleinunternehmer-Rechnungen?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anwendest, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:

  • Du berechnest keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen
  • Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
  • Du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben geltend machen
  • Du gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab

Das vereinfacht deine Buchhaltung erheblich. Dafür müssen deine Kunden (besonders Unternehmen) wissen, warum keine USt ausgewiesen ist — sonst könnten sie die Rechnung als fehlerhaft betrachten.

Die Richtige Formulierung: §19-Hinweis

Das Gesetz schreibt keine exakte Formulierung vor, aber es sind verschiedene Varianten gebräuchlich und rechtlich anerkannt:

Standardformulierung (empfohlen):

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alternative Formulierungen:

„Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen."

„Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)."

„Diese Rechnung enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer."

Alle diese Formulierungen sind rechtlich gleichwertig. Entscheidend ist, dass der Bezug auf §19 UStG klar erkennbar ist.

Was gehört auf die Rechnung — und was nicht?

Pflichtangaben bleiben bestehen

Als Kleinunternehmer entfallen nur Steuersatz und Steuerbetrag. Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG bleiben:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Deine Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung / Ware
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung
  • Das zu zahlende Entgelt (Nettobetrag = Bruttobetrag, da keine USt)
  • Der §19-Hinweis

Was du weglässt

  • Steuersatz (19 % oder 7 %)
  • Steuerbetrag in Euro
  • Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttobetrag (sie sind identisch)

Rechnung ohne Umsatzsteuer: Pflichtangaben und §19-Hinweis

Musterbeschrift einer Kleinunternehmer-Rechnung

RECHNUNG Nr. 2026-042

Datum: 03.04.2026

Von:
Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890

An:
Kundenname GmbH
Kundenstraße 10, 54321 Kundenstadt

Leistungszeitraum: März 2026

BESCHREIBUNG                         BETRAG
IT-Beratung (10 Std. à 80 €)        800,00 €
---
Rechnungsbetrag:                     800,00 €

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungseingang
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90

Häufige Fehler und Wie du sie Vermeidest

Fehler 1: Netto- und Bruttobetrag getrennt ausweisen Bei Kleinunternehmern ist Netto = Brutto. Wenn du beide Zeilen hast und bei Brutto den gleichen Betrag wie bei Netto schreibst, ist das technisch korrekt aber verwirrend. Besser: nur eine Betragsspalte ohne Netto/Brutto-Unterscheidung.

Fehler 2: „0 % USt" eintragen Schreibe niemals „0 % Umsatzsteuer" oder „USt: 0,00 €" auf deine Rechnung. Das suggeriert, du bist umsatzsteuerpflichtig, schreibst aber fälschlicherweise 0 % — was zu Verwirrung beim Finanzamt führen kann. Lass die Steuerfelder komplett weg und füge nur den §19-Hinweis ein.

Fehler 3: Keinen §19-Hinweis angeben Ohne den gesetzlichen Hinweis ist die Rechnung formell mangelhaft. Dein Kunde kann sie bemängeln, und bei einem Finanzamts-Prüfung kann es zu Rückfragen kommen.

Fehler 4: USt-IdNr. angeben ohne Notwendigkeit Als reiner Inlandsanbieter ohne EU-Geschäfte brauchst du keine USt-IdNr. Die normale Steuernummer reicht. Mehr dazu in unserem Artikel Steuernummer Beantragen als Freiberufler.

Fehler 5: Kleinunternehmer-Regelung nach Grenzüberschreitung weiterverwenden Überschreitest du 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr, bist du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Ab der nächsten Rechnung musst du USt ausweisen. Mehr zu den neuen Grenzen in Kleinunternehmerregelung 2026.

Häufige Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen und Korrekturen

Kunden-Fragen zum §19-Hinweis

„Warum ist keine Steuer auf der Rechnung?" Erkläre deinem Kunden kurz, dass du als Kleinunternehmer nach §19 UStG keine USt berechnest. Das ist völlig legal und weit verbreitet. Privatkunden zahlen dadurch sogar weniger, Unternehmenskunden können keine Vorsteuer ziehen — was du bei B2B-Angeboten einkalkulieren solltest.

„Ich brauche eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt." Das kommt vor, besonders bei größeren Unternehmen. Du kannst auf Wunsch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln — aber das bindet dich für 5 Jahre. Überlege sorgfältig.

Invoices Customers erkennt deine Kleinunternehmer-Einstellung automatisch und fügt den §19-Hinweis auf jede Rechnung ein — du musst nie wieder daran denken.

Invoices Customers logo
RechnungserstellerRechnungs- & Kostenvoranschlag-Ersteller
Kostenlos starten — kein Abo nötig
Im App Store laden